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Beweissicherung
Vor der Durchführung von Baumaßnahmen ist eine Inaugenscheinnahme und Dokumentation des baulichen Ist-Zustandes oft sinnvoll.
Bei der Beweissicherung werden sichtbare Schäden, oder auch der schadenfreie Zustand, dokumentiert.
Während der Durchführung von Baumaßnahmen kann eine Beweissicherung des Ist-Zustandes ebenfalls notwendig werden, um Feststellungen zu dokumentieren, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr feststellbar sind.
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Dipl.-Ing. Ingo Bornemann
Bausachverständiger/Architekt
von der Industrie- und Handelskammer Essen öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
von der Architektenkammer NW
staatlich anerkannter Sachverständiger
für Schall- und Wärmeschutz
Sachverständiger für die
Verkehrswertermittlung von
bebauten und unbebauten Grundstücken
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