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Versicherungsgutachten
Sach-, Brand-, Wasser- und Sturmschäden können auf Veranlassung der Versicherer oder auch im Auftrag der Versicherungsnehmer begutachtet und notwendige Kosten für die Wiederherstellung ermittelt werden.
Im Rahmen der Begutachtung werden die Schadensursache, bautechnische Zusammenhänge und der Schadenumfang (Kosten) ermittelt und beziffert.
Bei umfangreichen Schäden erfolgt die Regulierung und Abrechnung des Schadens häufig unter der begleitenden Kontrolle des Sachverständigen.
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Dipl.-Ing. Ingo Bornemann
Bausachverständiger/Architekt
von der Industrie- und Handelskammer Essen öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
von der Architektenkammer NW
staatlich anerkannter Sachverständiger
für Schall- und Wärmeschutz
Sachverständiger für die
Verkehrswertermittlung von
bebauten und unbebauten Grundstücken
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