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Gerichtsgutachten
Zur Klärung von technischen Zusammenhängen werden im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen Gutachten benötigt.
Mit der Erstellung der Gutachten werden in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt.
Bei der Bearbeitung des Gutachtens ist der Sachverständige an die Fragestellungen des Beweisbeschlusses gebunden, und durch den geleisteten Eid zur absoluten Neutralität verpflichtet.
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Dipl.-Ing. Ingo Bornemann
Bausachverständiger/Architekt
von der Industrie- und Handelskammer Essen öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
von der Architektenkammer NW
staatlich anerkannter Sachverständiger
für Schall- und Wärmeschutz
Sachverständiger für die
Verkehrswertermittlung von
bebauten und unbebauten Grundstücken
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