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Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten dient dazu, Zeitverlust durch u.U. langwierige Gerichtsprozesse und damit verbundene Kosten zu minimieren.
Vor der Durchführung eines Gutachtens müssen sich die Vertragsparteien in einem Schiedsgutachtenvertrag dem Ergebnis des Gutachtens unterwerfen. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist somit für alle teilnehmenden Parteien bindend.
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Dipl.-Ing. Ingo Bornemann
Bausachverständiger/Architekt
von der Industrie- und Handelskammer Essen öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
von der Architektenkammer NW
staatlich anerkannter Sachverständiger
für Schall- und Wärmeschutz
Sachverständiger für die
Verkehrswertermittlung von
bebauten und unbebauten Grundstücken
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