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Selbstständiges Beweisverfahren
Wenn bei der Durchführung eines Bauwerks oder durch eine bevorstehende Veränderung am derzeitigen Zustand eines Bauwerks die Besorgnis besteht, dass Beweismittel verloren gehen, kann das selbstständige Beweisverfahren zur Anwendung kommen.
Der Antrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist durch den Antragsteller oder durch seinen Anwalt bei Gericht zu stellen.
Die Parteien können dem Gericht einen (oder mehrere) Sachverständigen vorschlagen. Die Entscheidung zur Wahl des Sachverständigen wird vom Gericht getroffen.
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Dipl.-Ing. Ingo Bornemann
Bausachverständiger/Architekt
von der Industrie- und Handelskammer Essen öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
von der Architektenkammer NW
staatlich anerkannter Sachverständiger
für Schall- und Wärmeschutz
Sachverständiger für die
Verkehrswertermittlung von
bebauten und unbebauten Grundstücken
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