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Privatgutachten
Das Privatgutachten dient zur Feststellung und Ursachenermittlung von Mängeln und Schäden an Gebäuden. Die Mängel und Schäden werden während eines Ortstermins untersucht, dokumentiert und bewertet.
Im Gutachten werden die Ursachen und technischen Zusammenhänge in verständlicher Form erläutert. Die Ermittlung der Kosten für eine Mängel- und Schadenbeseitigung wird bei Bedarf ebenfalls mit aufgeführt.
Das Privatgutachten kann zur Vorbereitung von gerichtlichen Verfahren oder auch zur Überprüfung von Gerichtsgutachten genutzt werden.
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Dipl.-Ing. Ingo Bornemann
Bausachverständiger/Architekt
von der Industrie- und Handelskammer Essen öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
von der Architektenkammer NW
staatlich anerkannter Sachverständiger
für Schall- und Wärmeschutz
Sachverständiger für die
Verkehrswertermittlung von
bebauten und unbebauten Grundstücken
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